Glossar

Baugesetzbuch.

Das Baugesetzbuch (BauGB) ist das zentrale Regelwerk des deutschen Städtebaurechts. Es ordnet die räumliche Entwicklung von Städten und Gemeinden, regelt die Bauleitplanung und definiert die rechtlichen Grundlagen für die Nutzung von Grund und Boden.

Welche Bereiche regelt das BauGB?

Das BauGB umfasst insbesondere die Bauleitplanung (Flächennutzungs- und Bebauungspläne), die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben (§§ 29 ff. BauGB), die Bodenordnung sowie das Erschließungs- und Sanierungsrecht. Es bildet damit den Rahmen für nahezu jede städtebauliche Maßnahme.

Wie verzahnt sich das BauGB mit den Landesbauordnungen?

Während das BauGB als Bundesrecht das Bauplanungsrecht regelt – also das „Ob“ und „Was“ der Bebauung – konkretisieren die Landesbauordnungen das Bauordnungsrecht und damit das „Wie“ der Ausführung, etwa zu Brandschutz, Standsicherheit oder Abstandsflächen.

Welche Bedeutung haben § 34 und § 35 BauGB?

§ 34 BauGB regelt die Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile, in denen kein Bebauungsplan existiert; § 35 BauGB betrifft das Bauen im Außenbereich. Beide Vorschriften sind in der Praxis maßgeblich für die Bewertung von Grundstücken ohne qualifizierten B-Plan.