Glossar

Baurecht.

Das Baurecht umfasst sämtliche öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Normen, die Errichtung, Nutzung und Veränderung baulicher Anlagen regeln. Es bildet den verbindlichen Rahmen für jedes Bauvorhaben – von der Grundstücksanalyse bis zur Schlussabnahme.

Welche Teilbereiche umfasst das öffentliche Baurecht?

Das öffentliche Baurecht gliedert sich in das Bauplanungsrecht (insbesondere BauGB und BauNVO) und das Bauordnungsrecht (Landesbauordnungen). Hinzu treten Spezialgesetze zu Energie (GEG), Denkmalschutz, Immissionsschutz und Umwelt, die je nach Vorhaben einschlägig sein können.

Wie wirkt das Baurecht auf die Grundstücksentwicklung?

Die Festsetzungen des Baurechts bestimmen, welche Nutzungsarten und welches Maß der baulichen Nutzung auf einem Grundstück realisiert werden dürfen. Damit ist es der entscheidende Hebel für die wirtschaftliche Bewertung einer Liegenschaft und das maximal mögliche Entwicklungspotenzial.

Welche Rolle spielt das private Baurecht?

Das private Baurecht regelt vertragliche Beziehungen zwischen Bauherren, Planern und Unternehmen – etwa über VOB/B oder die HOAI. Es ergänzt das öffentliche Baurecht, ersetzt es jedoch nicht: Eine Baugenehmigung bleibt unabhängig von zivilrechtlichen Vereinbarungen erforderlich.