Glossar

Baurechtschaffung.

Der Prozess, durch den ein Grundstück baurechtlich entwickelt und damit baureif gemacht wird. Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für eine konkrete Bebauung – häufig durch Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans.

Wann ist eine Baurechtschaffung erforderlich?

Immer dann, wenn ein Vorhaben mit dem geltenden Planungsrecht nicht oder nur teilweise vereinbar ist. Klassische Anlässe sind Flächenumnutzungen, Nachverdichtungen oder Quartiersentwicklungen, die weder durch einen bestehenden B-Plan noch über § 34 BauGB genehmigungsfähig sind.

Wie verläuft der Prozess?

Nach einer Machbarkeitsanalyse und Abstimmung mit der Kommune folgen Aufstellungsbeschluss, Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, Bürgerbeteiligung und Offenlage. Den Abschluss bildet der Satzungsbeschluss des Gemeinderats, der das neue Baurecht in Kraft setzt.

Welche Risiken sind zu beachten?

Bauleitplanverfahren sind zeit- und ressourcenintensiv und politisch sensibel. Verzögerungen, Auflagen oder eine veränderte Mehrheitslage können das Projektergebnis erheblich beeinflussen. Eine belastbare Frühphasen-Analyse reduziert das Entwicklungsrisiko deutlich.

Welche Instrumente kommen zum Einsatz?

Neben dem klassischen Bebauungsplan stehen vorhabenbezogene Bebauungspläne, städtebauliche Verträge und Befreiungen nach § 31 BauGB zur Verfügung. Die Wahl des geeigneten Instruments hängt von Vorhaben, Standort und gewünschter Steuerungstiefe ab.