Bruttogeschossfläche.
Die Bruttogeschossfläche bezeichnet die Summe aller Geschossflächen eines Gebäudes, gemessen über die äußeren Umfassungswände. Sie ist eine zentrale Bezugsgröße für baurechtliche Kennwerte wie die Geschossflächenzahl (GFZ).
Welche Flächen zählen zur Bruttogeschossfläche?
Erfasst werden alle Vollgeschosse innerhalb der äußeren Gebäudehülle, inklusive Konstruktion. Untergeordnete Bauteile wie nicht ausgebaute Dachräume oder bestimmte Kellergeschosse bleiben je nach Definition und Landesbauordnung außen vor.
Welche Bedeutung hat sie im Baurecht?
Die Bruttogeschossfläche dient als Grundlage zur Bestimmung der Geschossflächenzahl (GFZ), die in der BauNVO und im Bebauungsplan als zulässiges Maß der baulichen Nutzung festgelegt ist. Sie ist damit ein zentrales Kriterium für die rechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens.
Abgrenzung zur Bruttogrundfläche (BGF)
Während die Bruttogrundfläche nach DIN 277 alle Grundflächen sämtlicher Grundrissebenen erfasst, bezieht sich die Bruttogeschossfläche enger auf die nach BauNVO anzurechnenden Geschosse. Beide Werte können erheblich voneinander abweichen und sollten klar getrennt ausgewiesen werden.