Flächennutzungsplan.
Der vorbereitende Bauleitplan einer Gemeinde, der die beabsichtigte Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen darstellt. Er bildet die übergeordnete Grundlage für nachfolgende Bebauungspläne.
Was stellt der Flächennutzungsplan dar?
Der Flächennutzungsplan (FNP) weist Wohn-, Misch-, Gewerbe- und Sondergebiete, Verkehrsflächen, Grün- und Landwirtschaftsflächen sowie Flächen für Gemeinbedarf in groben Zügen aus. Er ist behördenverbindlich, jedoch nicht parzellenscharf und nicht unmittelbar bürgerverbindlich.
Wie verhält er sich zum Bebauungsplan?
Der FNP ist die strategische, gesamtgemeindliche Ebene, der Bebauungsplan die rechtsverbindliche, parzellenscharfe Konkretisierung für Teilgebiete. Bebauungspläne sind grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln (Entwicklungsgebot, § 8 Abs. 2 BauGB).
Welche Rolle spielt er für die Projektentwicklung?
Der FNP liefert frühzeitig Hinweise auf die langfristigen Entwicklungsabsichten einer Kommune. Für Grundstücksankäufe oder Machbarkeitsanalysen ist seine Auswertung unverzichtbar, um Chancen, Restriktionen und mögliche Anpassungsbedarfe einzuschätzen.